Bei uns kannst Du folgende Führerscheinklassen erlangen:
KFZ bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse, ab 18 Jahre bzw. begleitendes Fahren ab 17 Jahre, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse, ausgenommen Krafträder, Einschluss AM, L.
Größere Anhänger? Ja, zulässiger Gesamtmasse der Kombination (Kraftfahrzeug mit Anhänger) max. 3.500 kg, auch begleitend.
Ausbildung: 14 theoretische Unterrichte a 90 min., Übungsstunden, 12 Sonderfahrten. Prüfung: Theorie und Praxis.
zulässige Gesamtmasse Kombination über 3.500 kg bis 4.250 kg, auch begleitend. Nur praktische Ausbildung, keine Prüfung.
Anhänger, Sattelanhänger: zulässige Gesamtmasse max. 3.500kg, auch begleitend.
Ausbildung: keine Theorie, Übungsstunden, 5 Sonderfahrten. Prüfung: Praxis.
Kleinkrafträder (50er Roller), ab 16 Jahre, bauartbestimmt max. 45km/h, 50 cm³.
Auch als dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quad, alte Klasse S), mit Verbrennungs- oder Elektromotor max. 4 kW / 5,4 PS.
Ausbildung: 14 theoretische Unterrichte, Übungsstunden, Prüfung: Theorie und Praxis.
Krafträder, ab 16 Jahre, 125 cm³, max. 11kW / 15 PS, min. 110kg Leermasse, Einschluss Klasse AM.
80km/h Beschränkung für 16-17 jährige fällt weg.
Jetzt auch für Dreiräder mit symmetrischer Radanordnung mit maximal 15kW /20,4 PS.
Ab "Januar" 2013 dürfen auch unter 18 jährige mit A1 in Österreich fahren!
Krafträder, ab 18 Jahre, max. 35 kW / 48 PS, min. 175kg Leermasse, Einschluss AM, A1.
Motorräder mit über 70 kW dürfen zur Leistungsbeschränkung auf 35 kW gedrosselt werden.
Krafträder, ab 20 Jahre mit Vorbesitz A2, ab 24 Jahre direkt, ohne Leistungsbeschränkung, Einschluss AM, A1, A2, auch Dreiräder mit symmetrischer Radanordnung (Trike) mit über 15 kW (Mindestalter: 21 Jahre)
Nicht immer fällt beim Aufstieg die Theorieprüfung weg!
Wann muss nur eine Praxis-Aufstiegsprüfung (ohne Ausbildung) abgelegt werden?
Nur in der jeweils nächsten Fahrerlaubnis-Stufe (z.B. A1 auf A2 oder A2 auf A), darf auf die Theorieausbildung und Prüfung verzichtet werden und nur wenn die ursprüngliche Fahrerlaubnis mindesten 2 Jahre im Besitz ist!
Eine Praxisprüfung ohne vorherige Ausbildung (u.a. Sonderfahrten) ist von A1 zu A2 und von A2 zu A jeweils möglich, wenn die vorherige Fahrerlaubnis jeweils 2 Jahre in Besitz ist.
Ausbildung: 16 Unterrichte, Übungsstunden, 12 Sonderfahrten. Prüfung: Theorie und Praxis.
Beginn der Probezeit, Aufstieg zu A2: Nur praktische Prüfung mit Vorbesitz von 2 Jahren.
Kein Vorbesitz A1: Theoretische + praktische Ausbildung (incl. Sonderfahrten) und Prüfung, wie bisher.
Vorbesitz A1 (auch Klasse 3 vor April 80) min. 2 Jahre: Keine Theorieausbildung und Theorie-Prüfung. Praktische Prüfung ohne Ausbildungsvorschrift.
Nach zwei Jahren Vorbesitz A2 nur praktische Prüfung vorgeschrieben.
Innerhalb von zwei Jahren Besitz A2, 24 Jahre alt geworden: Ausbildung Theorie und Praxis (Sonderfahrt 3, 2, 1), sowie Prüfung.
Direkteinstieg ab 24 Jahre. Theorie- und Praxisausbildung (auch wenn Klasse A1 vorhanden, Sonderfahrt 3, 2, 1, ohne A, 5, 4, 3) und Prüfung wie bisher.
Zugmaschinen (Traktor), ab 16 Jahre, bauartbestimmt Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h, mit Anhänger max. 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Einschluss: Keinen.
Ausbildung: 14 Unterrichte, Übungsstunden. Prüfung: Theorie.
Ausbildungsbeginn der oben genannten Klassen: 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Prüfung: Theorie 3 Monate, Praxis 1 Monat vor Beginn des Mindestalters.
max. 25 km/h, ab 15 Jahre, 1 Sitzer, Ausbildung: 6 theor. Unterrichte, 2 Übungsstd., Prüfung: Theorie.